Die Honorarausfallvereinbarung bleibt juristisch ein Dauerbrenner. Der Berufsstand ist ohnehin ethisch eher zwiegespalten, bisweilen wird es als ethisch fragwürdig gehalten, Patient:innen, die wohl auch krankheitsbedingt eine „Terminschwäche“ haben, mit einer Geldforderung zu belasten, wenn ansonsten die Leistungen über das KV-System finanziert werden.
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