Die absolute Hoheit der gesetzlich Versicherten über ihre Gesundheitsdatenspeicherung im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) ist in Gefahr. Gesundheitsdaten sollen in der elektronische Patientenakte (ePA), dem Herzstück der TI, umfassend gespeichert werden. Die Datenansammlung im Cloudspeicherplatz bzw. der sogenannten ePA wird somit immer „sensibler“. IT-Sicherheits- und Haftungsfragen stellen sich immer drängender – sind jedoch nicht ausreichend geklärt. Ein Schutz von Kassenpraxen im Rahmen der Haftbarkeit ist zu fordern.